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KV-Schau Fulda 2021 in Gersfeld/Rhön

Am 27./28.11.21 findet die KV-Schau in der Rhönmarkthalle in Gersfeld/Rhön statt. Veranstalter ist der KV Fulda.

1. Maßgebend für die Kaninchenausstellung sind die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) des ZDRK sowie nachfolgende Ausstellungsordnung. Ausstellungsberechtigt sind alle im ZDRK gemeldeten Jungzüchter und Senioren – als Einzelzüchter und Zuchtgemeinschaften – die an das Gebiet des KV Fulda grenzen. Eine Zuchtgemeinschaft hat auf dem Meldebogen die vom Landesverband erteilte Nummer einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach dem Deutschen Standard, Ausgabe 2018, im AB-Modus. Ausstellungsleiter: Günter Möller, Badeweg 1 a, 36381 Schlüchtern, Tel. 06661-2236 oder 0172-6721889, E-Mail: guenter-moeller1@web.de; Stellvertreter: Horst Weinert, Drosselweg 5, 36119 Neuhof, Tel. 06655-72565 oder 0176-34525947. Technischer Leiter: Rudolf Junker, Oberrod 8 A, 36157 Ebersburg, Tel. 06656-5311; stellvertretender Technischer Leiter: Hubert Stumpf, August-Spiegel-Str. 24, 36115 Ehrenberg, Tel. 06683-917838). Kassierer: Fritz Völker, Heigenbrückener Weg 14, 63860 Rothenbuch, Tel. 06094-9885653.

2. Alle Preisrichter werden laut § 21 der AAB von der Ausstellungsleitung im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des KV Fulda verpflichtet.

3. Die Ausstellung umfasst Rassekaninchen aller anerkannten Rassen und Farbenschläge in den ZG 1−ZG 2 und ZG 3 sowie Einzeltiere. Die ZG 1 besteht aus einem Elterntier 1,0 oder 0,1 mit drei Nachkommen eines Wurfs aus dem Zuchtjahr 2021. Die ZG 2 besteht aus vier Tieren eines Wurfs aus dem Zuchtjahr 2021 oder 2 x 2 Tieren aus zwei Würfen aus dem Zuchtjahr 2021. Die ZG 3 besteht aus vier Tieren beiderlei Geschlechts einer Rasse und Farbenschlags aus dem Zuchtjahr 2021. Einzeltiere sind am Schluss der Anmeldung zu benennen. Bei Zuchtgruppen ist eine Bestätigung des Zuchtbuchführers auf dem Meldebogen erforderlich, sonst werden die Tiere als Einzeltiere bewertet. Durch Ummeldung kann eine ZG 1 in eine ZG 2 und eine ZG 2 in eine ZG 1 geändert werden, ebenso in eine ZG 3. Die Ersatztiere können von gemeldeten Einzeltieren oder von nicht gemeldeten Tieren ergänzt werden. Eine Ummeldung kann bis zum Einsetzen der Tiere vorgenommen werden. Sie ist nur für Tiere gleicher Rasse und gleichen Farbenschlags möglich. Die Ummeldegebühr beträgt pro Tier 1,50 Euro. Nicht umgemeldete Tiere werden von der Preisvergabe ausgeschlossen.

4. Ausstellungsgebühren – Kostenbeitrag/Tier: 2 Euro; Versicherung, Futter und Standkosten/Tier: 4 Euro; Jugend: 2 Euro; ZG-Zuschlag: 2,50 Euro, Porto und Drucksachenanteil: 2 Euro; Pflichtkatalog/Aussteller (ggf. Gutschein): 4 Euro; Ausstellerdauerkarte (nur mit Meldebogen): 3,50 Euro; Besuchertageskarte: 3 Euro.

5. Anmeldung: Ausschließlich bei Lukas Henkel, Birxstr. 11, 36115 Ehrenberg, Tel. 0175-6038582, wenn möglich, nur auf den ausgegebenen Meldebögen des KV Fulda. Auf den Meldebögen darf nur eine Rasse bzw. ein Farbenschlag aufgeführt werden. Der B­Bogen gilt als alleiniger Ausweis gegenüber der Schauleitung. Er wird mit dem Gutschein für den Pflichtkatalog und der Dauerkarte mit den dazugehörigen Gehegenummern dem Aussteller zugesandt. Meldeschluss ist Montag, 25.10.21 (Poststempel). Die Einzahlung der Ausstellungsgebühren muss bei der Anmeldung erfolgt sein. Die Durchschrift des Kassenbelegs oder die Belegkopie muss dem Meldebogen beigefügt sein. Meldebogen ohne Stempel der Bank oder ohne Durchschrift des Kassenbelegs werden unbearbeitet zurückgesandt. Ausstellungskonto: Raiffeisenbank Main-Spessart eG, Rechtenbacher Str. 11, 97816 Lohr am Main, Kennwort: Ausstellungskonto KV-Schau 2021, IBAN: DE16 7906 9150 0101 5065 01, BIC: GENODEF1GEM.

6. Preisvergabe: Sieger/Sachehrenpreis − KVE Sachehrenpreis, soweit vorhanden, oder 4 Euro; E 3 Euro; E, soweit vorhanden. Bei Zuchtgruppen werden, soweit vorhanden, Pokale oder Sachehrenpreise vergeben. Geldpreise ZG E: 5 Euro, ZG I: 2,50 Euro. Bei den Zuchtgruppen fließt der volle Zuschlag in Form von Sachehren- oder Geldpreisen in die Preisverteilung. Der Titel „Kreismeister“ wird jeweils der besten ZG einer Rasse oder eines Farbenschlages zuerkannt, die mindestens 378 Pkt. erreicht hat. Dabei kann das Elterntier aus einer anderen Zucht stammen. Bei Punktgleichheit zwischen den ZG 1, 2 und 3 haben immer die ZG 1 und 2 Vorrang. Staatsmedaillen, Plaketten und Preismünzen werden zusätzlich in den ZG der Klassen 1−7 nach Vorgabe und Einteilung der Rassen in Abteilungen sowie besondere Schau-Abteilungen vergeben.

7. Impfpflicht: Alle Tiere müssen gegen RHDV-2 geimpft sein. Eine Kopie der Impfbescheinigung ist spätestens beim Einsetzen der Tiere vorzulegen. Die Impfbescheinigungen werden nicht zurückgegeben. Ferner muss die Impfung der Tiere 14 Tage vor der Schau erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

8. Einlieferung der Tiere: Mittwoch, 24.11.21, von 14 bis 20 Uhr. Alle gemeldeten Tiere müssen an diesem Tag eingesetzt werden, Ausnahmen nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung.

9. Ausgabe der Tiere: Sonntag, 28.11.21.

10. Tierverkauf: Der Verkauf von Tieren während der Ausstellung wird nach Anhang 3 der AAB Seite 45 durchgeführt. Alle Tierverkäufe sind nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung möglich. Eigenvordrucke zum Tierverkauf an den Gehegen sind unzulässig. Während der Ausstellung wird im Namen der Züchter (ohne Haftung) durch Beauftragte der Ausstellungsleitung der Tierverkauf vorgenommen. Für verkäuflich gemeldete Tiere ist der Verkaufspreis im Meldebogen einzusetzen. Der Käufer hat eine Vermittlungsgebühr von 15 % des Verkaufspreises zu tragen. Für Tiere, die zum Verkauf gemeldet waren und nach Ummeldung nicht verkäuflich sind, ist eine Rückkaufgebühr von 3 Euro zu zahlen. Die Ausgabe der verkauften Tiere erfolgt frühestens nach der Eröffnung der Schau am Samstag, 27.11.21, ab 12 Uhr. Tiere, die nach dem Ende der Schau noch in den Gehegen sitzen, werden Eigentum der Ausstellungsleitung. Es ist strengstens untersagt, ohne Ordner Tiere zur Begutachtung aus den Gehegen zu nehmen. Zuwiderhandlungen werden mit sofortigem Verweis aus der Ausstellungshalle geahndet.

11. Kranke Tiere werden nicht bewertet und aus den Ausstellungsgehegen entfernt. Sollten solche Tiere bereits bewertet sein und die Bewertung ist noch nicht abgeschlossen, werden diese Tiere ausgeschlossen und die Meldegebühren verfallen.

12. Für Verluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse lehnt die Ausstellungsleitung jegliche Entschädigung ab. Sollten Tierverluste durch Verschulden der Ausstellungsleitung entstehen, so werden nach AAB Anhang 3, Seite AAB-46, für große Rassen 50 Euro, für mittlere Rassen 35 Euro und für kleine Rassen 20 Euro vergütet. Für verkäuflich gemeldete Tiere wird höchstens der Verkaufspreis ersetzt. Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die Vorarbeiten entstandenen Unkosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten.

13. Die Tiere stehen unter bester Wartung, Pflege und unter steter Beaufsichtigung. Die Fütterung übernehmen die durch die Ausstellungsleitung eingeteilten Mitarbeiter. Für jedes Tier ist ein Trinknapf beim Einsetzen im Ausstellungsgehege anzubringen. Wird dieser Wassernapf nicht mitgebracht, stellt die Schauleitung einen entsprechenden Ersatz und berechnet pro Becher 1 Euro. Am Ende der Schau gehen die Becher in das Eigentum des Ausstellers über.

14. Einsprüche gegen die Bewertung können nach Eröffnung der Schau gegen Hinterlegung einer Kaution von 50 Euro bis Sonntag, 2.1.22, 12 Uhr, bei der Schauleitung angemeldet werden. Bei der Abweisung des Einspruchs verfällt die Kaution. Letzter Termin für sonstige Reklamationen ist der Samstag, 15.1.22. Reklamationen sind schriftlich an den Ausstellungsleiter zu richten. ln allen die Ausstellung betreffenden Streitigkeiten entscheidet die Ausstellungsleitung in Verbindung mit dem KV-Vorstand Fulda unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs.

15.  Anmeldeschluss und Kostenbeitragseingang: Montag, 25.10.21; Einlieferung: Mittwoch, 24. 11.21, 14−20 Uhr; Bewertung: Donnerstag, 25. 11.21 (nicht öffentlich); Kassenöffnung: Samstag, 27.11.21, 8−18 Uhr; Sonntag, 28.11.21, 9−15 Uhr; Eröffnungsfeier: Samstag, 27.11.21, 10.30 Uhr; Schluss der Ausstellung: Sonntag, 28.11.21, 16 Uhr; Preisgeldauszahlung: Samstag, 27.11.21, 14−17 Uhr; Sonntag, 28.11. 21, 9−14 Uhr; Ehrenpreisausgabe: Sonntag, 28.11.21, 13−15 Uhr.

16. Mit der Unterschrift auf dem Meldebogen stimmt der Aussteller der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Katalog, insbesondere Name, Anschrift, Tel.-Nr. sowie die von ihm ausgestellten Tiere und Exponate und deren Bewertung, zu. Weiterhin können diese Daten sowie Fotos von Personen und Tieren an Print- und andere Medien zur Schaudokumentation in Form von Teilnehmer- und Siegerlisten mit Ausstellernamen und Vereinszugehörigkeit übermittelt und im Internet sowie in den sozialen Medien veröffentlicht werden.

Ausstellungsleitung

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