Gebührenbescheide für das Transparenzregister

Basierend auf dem Geldwäschegesetzt versendet aktuell der Bundesanzeiger-Verlag Gebührenbescheide. Eine Registrierung im Transparenzregister ist für eingetragene Vereine in Deutschland verpflichtend. Gemeinnützige Vereine können jedoch die Gebührenbefreiung beantragen. Kürzlich hat der BDRG (Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter) seine Mitglieder mit einer Zusammenstellung von Günter Droste informiert.

Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit unserer Verbände, kann auch der ZDRK diese Zusammenstellung mit kleinen Anpassungen verwenden. Das Dokument finden Sie hier. Neben den gesetzlichen Grundlagen finden sich darin Hinweise zur Prüfung hinsichtlich der Echtheit der Rechnung in den Texten, so dass eine erste Prüfung leicht erfolgen kann. Zudem finden Sie auf der letzten Seite des Dokuments die Vorlagen für ein Anschreiben zur Befreiung von den Gebühren. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

Bernd Graf, ZDRK-Präs.

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