Die Schau findet am 4./5.1.25 in der Halle des ausrichtenden KTZV C 315 Nußloch statt. Maßgebend die AAB sowie nachfolgende Bestimmungen.
- Die Beteiligung ist jedem gemeldeten Mitglied möglich, das einem Kleintierzuchtvereins innerhalb des ZDRK angehört. Die Zulassung erfolgt durch den Ausrichter.
- Zugelassen sind alle im ZDRK anerkannten Kaninchenrassen und Farbenschläge in den Zuchtgruppen 1, 2, 3 sowie Einzeltiere. Die Bewertung wird im AB-Modus durchgeführt. Zuchtgruppe 1 besteht aus einem Elterntier (1,0 oder 0,1) und dessen drei Nachkommen eines Wurfs des Zuchtjahres 2024, wobei das Elterntier an 1. Stelle gemeldet werden muss. Zuchtgruppe 2 besteht entweder aus vier Tieren eines Wurfs oder je zwei Tieren aus zwei verschiedenen Würfen des Zuchtjahres 2024, Geschlecht beliebig. Zuchtgruppe 3 besteht aus vier Tieren verschiedener Würfe beiderlei Geschlechts des Zuchtjahres 2024. Mit Ausnahme des Elterntiers bei der Zuchtgruppe 1 müssen alle anderen Tiere der gemeldeten Zuchtgruppen das gleiche Vereinstäto tragen. Auf einem Anmeldebogen darf nur eine Rasse bzw. ein Farbenschlag gemeldet werden. Die Zuchtgruppen sind nacheinander aufzuführen und in den betreffenden Spalten jeweils mit einem X zu kennzeichnen.
- Eine allgemeine Impf- sowie Impfnachweispflicht besteht nicht. Dennoch wird eine dringliche RHD- Impfempfehlung ausgesprochen, um u.a. eine Ansteckungsgefahr während der Schautage zu minimieren. Die Haftung der Ausstellungsleitung für bei dieser Schau durch Krankheit verstorbene, ungeimpfte Tiere wird ausgeschlossen. Wer nachweislich kranke, insbesondere schnupfenverdächtige Tiere einliefert, haftet für eventuell dadurch entstehende Schäden und muss in jedem Fall mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Meldebogen. Dieser ist vom Aussteller von Hand leserlich auszufüllen.
- Die Meldebögen sind in Papierform auf dem Postweg oder per E-Mail an folgende Adresse zu verschicken: Erika Stritzki, Konrad- Adenauer- Ring 17, 68723 Plankstadt, E-Mail: erikastritzki@gmail.com.
- Meldeschluss ist Montag, 16.12.24. Die Tierzahlbegrenzung liegt bei 800, alle weiteren Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
- Die Meldegebühren (Gesamtbetrag) setzen sich wie folgt zusammen: Kostenbeitrag/Tier 3,50 Euro; Zuschlag/Zuchtgruppe 5 Euro; Pflichtkatalog 3 Euro, Futterzuschlag/Tier 2 Euro. Die Futterbecher sind vorhanden und sind Eigentum des KTZV C 315 Nußloch.
- Der Gesamtbetrag ist von jedem Aussteller beim Einsetzen der Tiere in bar zu zahlen. Für nicht eingesetzte Tiere sind die Meldegebühren trotzdem zu bezahlen.
- Der Kurpfalz-Meistertitel wird auf die Zuchtgruppen (1, 2, 3) pro Rasse und Farbenschlag vergeben. Die Mindestpunktzahl beträgt 380 Punkte.
- Die Einlieferung der Tiere erfolgt am Donnerstag, 2.1.25, 16–20 Uhr. Später eintreffende Tiere haben keinen Anspruch auf eine Bewertung. Es ist nicht gestattet, am Bewertungstag Tiere einzuliefern. Ersatztiere sind in der gleichen Rasse/im gleichen Farbenschlag zugelassen, müssen jedoch gegen eine Gebühr von 1,50 Euro bei der Einlieferung umgemeldet werden (nur Original-Ummeldebogen verwenden). Sämtliche Ummeldungen werden im Schaukatalog berücksichtigt. Wird ein als verkäuflich gemeldetes Tier umgemeldet, so steht auch das Ersatztier zum Verkauf, soweit dieses Tier nicht vom Verkauf zurückgenommen wird. Nicht umgemeldete Tiere scheiden bei der Preisverteilung aus. Gehört das nicht umgemeldete Tier zu einer Zuchtgruppe, so erhält auch diese keinen Preis. Tiere können nachträglich kostenfrei zum Verkauf gemeldet werden. Auch hierfür ist der Original-Ummeldebogen zu verwenden. Die Rücknahme eines Verkaufspreises ist ebenfalls nur am Einlieferungstag gegen eine Gebühr von 15 % des Verkaufspreises möglich.
- Es wird kein Preisgeld ausbezahlt. Zur Vergabe vorgesehen sind Meister-Preise sowie gestiftete Sach-Ehrenpreise (SaE).
- Die Tiervermittlung bzw. der Tierverkauf sowie die Ausgabe der Tiere während der Schau werden nur durch Beauftragte der Ausstellungsleitung vorgenommen. Zum Verkaufspreis erhebt die Ausstellungsleitung eine Vermittlungsgebühr von 15 %, die vom Käufer zu tragen ist. Die Ausgabe der verkauften Tiere erfolgt am Samstag, 4.1.25, ab 15 Uhr. Bis Sonntag, 5.1.25, 13 Uhr, müssen alle verkauften Tiere ausgestallt sein. Sind die Tiere beim Aussetzen ab 16 Uhr noch nicht ausgestallt, sind diese vom Aussteller wieder mit nach Hause zu nehmen; dies ist der Ausstellungsleitung unbedingt mitzuteilen. Der Höchstverkaufspreis für alle Rassen beträgt 250 Euro pro Tier. Sollte vom Verkäufer ein höherer Betrag eingesetzt sein, ist die Ausstellungsleitung berechtigt, den Betrag auf den Höchstpreis zu reduzieren. Stellt der Käufer beim Ausstallen eines gekauften Tiers einen Irrtum fest (z. B. falsches Geschlecht), kann das Tier von der Ausstellungsleitung zurückgenommen werden, sofern es die Ausstellung noch nicht verlassen hat.
- Die Tiere müssen am Sonntag, 5.1.25, ab 16 Uhr, von den Ausstellern unter Aufsicht von Beauftragten der Ausstellungsleitung gegen Vorlage des B-Bogens abgeholt werden. Tiere, die nach Beendigung der Schau in den Gehegen zurückgelassen werden, gehen ersatzlos in den Besitz der Ausstellungsleitung über.
- Für Tierverluste durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse haftet die Ausstellungsleitung nicht.
- Die Tiere stehen unter bester Pflege und steter Beaufsichtigung der Ausstellungsleitung. Die Fütterung erfolgt ab Freitag, 3.1.25. Die Tiere dürfen nicht belästigt und aus den Gehegen genommen werden. Den Aufforderungen der Ausstellungsleitung bzw. dem beauftragten Aufsichtspersonal ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Verweis aus der Ausstellunghalle gerechnet werden.
- Für die in der Halle abgestellten Transportbehälter übernimmt die Ausstellungsleitung keine Haftung. Des Weiteren ist das Einbringen von Rosten in die Gehege aufgrund von Tierschutzbestimmungen nicht gestattet.
- Jeder Aussteller erhält beim Einsetzen der Tiere seinen B- Bogen, der mit den jeweiligen Gehegenummern versehen ist, und auch den jeweiligen Ummeldebogen.
- Mit der Meldung versichert der Aussteller ausdrücklich, dass die Tiere aus einer tierschutzgerechten Zucht mit gesundem Bestand stammen, alle gemeldeten Tiere eigene Zucht sind (Ausnahme Elterntiere Zuchtgruppe 1 oder Einzeltiere) sowie die Angaben zu den Zuchtgruppen korrekt sind. Ferner wird bestätigt, dass die vom Austeller gemeldeten Tiere ordnungsgemäß im Zuchtbuch seines Ortsvereins eingetragen wurden.
- Mit Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung, der Veröffentlichung der erfassten Daten und allen Ausstellungsergebnissen im Schaukatalog und im Internet ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf den ordentlichen Rechtsweg im Fall von Streitigkeiten. Personenbezogene Daten des Ausstellers (Name, Anschrift, Erreichbarkeit, Vereinszugehörigkeit) werden im Schauprogramm auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO gespeichert. Mit der Abgabe der Anmeldung stimmt der Aussteller der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Identifikations- und Bewertungsdaten der ausgestellten Tiere im Ausstellungskatalog zu. Weiterhin können diese Daten und Fotos an Print- und andere Medien übermittelt werden.
- Termine – Anmeldeschluss: Montag, 16. 12.24; Einlieferung: Donnerstag, 2.1.25, 16–20 Uhr; Bewertung: Freitag, 3.1.25; Öffnungszeiten: Samstag, 4.1.25, 10–17 Uhr, Sonntag, 5.1.25, ab 10 Uhr; Aussetzen: Sonntag, 5.1.25, 16 Uhr–18 Uhr.
- Für den Vereinswettbewerb können zwölf Tiere gemeldet werden, die besten zehn Tiere kommen in die Wertung. Es müssen mindestens zwei Züchter und zwei Rassen vorhanden sein. Jungzüchter können auch teilnehmen. Die zwölf Tiere müssen beim Einsetzen auf einen separaten Meldebogen aufgeschrieben werden. Dieser Meldebogen ist bei der Ausstellungsleitung erhältlich und muss dort auch wieder abgegeben werden. Für die Plätze 1, 2 und 3 werden Sach-Ehrenpreise vergeben. Die Gebühren pro Vereinsmeldung belaufen sich auf 20 Euro und sind bei der Abgabe des Meldebogens direkt zu begleichen.
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Meldebogen für die 3. Allgemeine Kurpfalzschau 2024
Bestimmungen der 3. Allgemeine Kurpfalzschau 2024
Patrick Schulz und Bernd Kolb, Ausstellungsleitung