Der ZDRK wurde aufgefordert, bis Ende Februar 2024 zum geplanten Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Stellung zu nehmen. Der Entwurf ist unter http://tinyurl.com/2ffdjxa3 öffentlich zugänglich. Bereits im vergangenen Jahr hatte der ZDRK einen fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) versucht, der jedoch seitens des Ministeriums leider nicht zustande kam. Das wesentliche Kernelement des Referentenentwurfs, das die Rassekaninchenzucht im ZDRK bei unsachgemäßer Auslegung in besonderem Maße tangieren könnte, ist ein gefordertes Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen. Der ZDRK unterstützt ausdrücklich Maßnahmen für das Tierwohl, dennoch bedarf es aus ZDRK-Sicht wichtiger Klarstellungen im Gesetzestext. Zudem sieht der ZDRK Ausstellungen mit Bewertungen nach dem Standard als wirkungsvolles Mittel zur Verbesserung des Tierwohls durch Zuchtlenkung. Kurzfristig wurde ein Arbeitskreis gebildet, der