72. Allgemeine Niedersächsische Kaninchenschau 2024 in Osnabrück

Am 30.11./ 1.12.24 findet die 72. ANK in der Halle Gartlage, Schlachthofstr. 48, in 49074 Osnabrück statt.

Veranstalter: Ausrichter ist der KV Osnabrück. Die Bewertung erfolgt nach Einheitsstandard und ABCD-Modus. Ausstellungsleiter: Siegfried Mindrup, Am Mühlenkamp 21, 49086 Osnabrück, Tel. 0541-386867, E-Mail: siegfried.mindrup@gmx.de. Stellvertretender Ausstellungsleiter und Kassierer: Michael Böschemeier, Vördener Str. 3 a, 49179 Vennermoor, Tel. 05476-9873044. Stellvertretender Kassierer: Christian Höne, Meller Str. 281, 49084 Osnabrück, Tel. 0541-587701. Geschäftsführerin: Ivonne Brockmann-Wilms, Hohner Str. 36, 49536 Lienen.

Zulassung: Ausstellungsberechtigt ist jeder im ZDRK organisierte Kaninchenzüchter. Die Tiere müssen Eigentum des Ausstellers und gesund sein. Es wird  ausdrücklich empfohlen, die Tiere mit einem zugelassenen Impfstoff ausreichend gegen die RHD/V-2 zu impfen. In beiden Fällen muss die Impfung mindestens 14 Tage vor der Schau abgeschlossen sein. Die Impfung darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Die Impfbescheinigung sollte bei der Einlieferung immer abgegeben werden. Es entfällt zwar die Impfpflicht, dennoch muss jeder Aussteller das Risiko bei ungeimpften Tieren beachten. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für bei der Schau durch Krankheit verendete Tiere.

Kosten: 4 Euro/ Tier (2,50 Euro/ Jungzüchter) bzw. 2,50 Euro/ Nummern Erzeugnis; 4,50 Euro für Versorgung und Gehegemiete/ Tier bzw. 5 Euro/ Zuchtgruppe; 8 Euro/ Pflichtkatalog (keine Abnahmepflicht für Jugendliche und Erzeugnisaussteller); 3 Euro/ Dauerkarte; 4 Euro pro Haushalt für Drucksachen und Porto. Freier Eintritt für Jugendliche, Aussteller von Erzeugnissen brauchen keine Dauerkarte abnehmen. Bitte unbedingt die IBAN auf dem Anmeldebogen angeben, da sämtliche Kostenbeiträge per Lastschriftverfahren bis zum Freitag, 15.11.24, abgebucht werden.

Termine – Anmeldeschluss: Mittwoch, 23.10.24; Einlieferung: Mittwoch, 27.11.24, 10–20 Uhr; Auslieferung: Sonntag, 1.12.24, ab 15 Uhr; Bewertung: Donnerstag, 28.11.24, ab 8 Uhr; Öffnungszeiten: Samstag, 30.11.24, 6–16 Uhr, Sonntag, 1.12.24, 9–15 Uhr, offizielle Eröffnung 10.30 Uhr. Zuträger können sich bis Freitag, 15.11.24, bei Siegfried Mindrup, Tel. 0541-386867, melden.

An-/Ummeldung: Die Anmeldebögen sind in einfacher Ausfertigung (pro Rasse ein Anmeldebogen) an Siegfried Mindrup, Am Mühlenkamp 21, 49086 Osnabrück, einzureichen. Für jede Ummeldung nach der Anmeldung wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben. Nicht ordnungsgemäß umgemeldete Tiere sind von der Preisverteilung ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Ummeldungen (Zuchtgruppen) ist die Beglaubigung des Zuchtbuchführers mit Unterschrift und Vereinsstempel erforderlich. Der B-Bogen mit Ummeldebogen, Gehegenummern, Eintrittskarte und Kataloggutschein wird dem Aussteller zugesandt. Zu spät eintreffende Tiere sind von Bewertung, Preisverteilung und Verkauf ausgeschlossen. Die zugesandten Gehegenummern sind auf den Kisten der betreffenden Tieren anzubringen. Die Tiere sind in geeigneten Transportbehältern anzuliefern, die der Größe der Tiere und dem Tierschutz gerecht werden.

Tierverkauf: Der  Verkaufspreis ist auf dem Anmeldebogen anzugeben. Für verkaufte Tiere wird eine Vermittlungsprovision i. H. v. 5 Euro erhoben, die vom Käufer zu tragen ist. Am Tag der Bewertung dürfen maximal vier Tiere pro Züchter zum Verkauf nachgemeldet werden. Das Tierverkaufsgeld wird per Überweisung ausgezahlt.

Fütterung: Die Fütterung der Tiere erfolgt mit Pellets, Wasser und Heu. Für alle Tiere sind Trinkgefäße und Futternäpfe vom Aussteller bereitzustellen und an der Gehegevorderseite fest anzubringen. Im Sinne des Tierschutzes ist jeder Züchter verpflichtet, entsprechend der jeweiligen Rasse die Größe der Nippel-Trinkgefäße und Futternäpfe zu beachten. Bei Nichtbeachtung erfolgt keine Bewertung. Beispiel: Große Rassen 1000-ml-Trinkgefäße und 600-ml-Futternäpfe.

Auslieferung: Die Ausgabe der Tiere erfolgt nur durch die Ordner. Für unverschuldetes Abhandenkommen der Tiere während der Schau – auch durch   Feuerschaden  –  oder während des Transports übernimmt die Ausstellungsleitung keine Haftung. Ersatzansprüche können nicht gestellt werden. Gerichtliche Verfahren scheiden in jedem Falle aus. Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die durch die Vorarbeiten entstandenen Kosten prozentual vom Kostenbeitrag einbehalten. Sollten Tierverluste durch Verschulden des Veranstalters entstehen, so werden bei kleinen Rassen 20 Euro, bei mittleren Rassen 35 Euro und bei großen Rassen 50 Euro gezahlt. Die gültigen AAB sind zu berücksichtigen. Die aktuellen Bestimmungen beim Tiertransport sind zu beachten.

Schlussbestimmungen: Jede Ausstellerin/ jeder Aussteller erkennt die AAB des ZDRK und die von der Ausstellungsleitung herausgegebene Schauordnung an. Den Anordnungen der Schauleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Reklamationen und Beschwerden sind bis zum Ende des Ausstellungsjahres schriftlich beim Ausstellungsleiter zu melden. Etwa notwendig werdende Änderungen der AAB bleiben vorbehalten.

Datenschutzerklärung: Mit der Meldung von Tieren und Exponaten ist jede Ausstellerin/jeder Aussteller mit der Veröffentlichung persönlicher Daten, wie Name, Anschrift und Telefonnummer, in allen Bereichen der Ausstellung einverstanden.

Weitere Informationen unter kv-osnabrueck.de.

Siegfried Mindrup, Ausstellungsleiter

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